Gesellschaft für Theaterwissenschaft

FAQ

Wer kann Mitglied werden?

Auch wenn sich die Gesellschaft vor allem für wissenschaftliche Fragestellungen und den wissenschaftlichen Nachwuchs einsetzt, können ihr grundsätzlich alle Theaterinteressierten beitreten, die die Ziele der Gesellschaft zu unterstützen bereit sind. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Beteiligung.

Wie kann ich Mitglied werden?

Bitte melden Sie Ihren Beitrittswunsch an unter: buchhaltung@theater-wissenschaft.de. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Privatanschrift, Ihre gewünschte Form der Mitgliedschaft (siehe nächster Punkt) sowie ihre ausdrückliche Zustimmung zum Erhalt des monatlichen GTW-Newsletters. Die Mitgliedschaft gilt immer für das laufende Kalenderjahr der erstmaligen Überweisung auf das GTW-Konto.

WICHTIG: Die Mitgliedschaft beginnt mit dem erstmaligen Zahlungseingang Ihres Beitrages. Auch wenn Sie einem Lastschriftverfahren zustimmen sollten (siehe nächster Punkt), müssen Sie den ersten Beitrag selbst überweisen.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag und wann wird er fällig?

Die Beiträge sind wie folgt gestaffelt:
150 EUR Jahresbeitrag für Institute, Vereine, Körperschaften (korporatives Mitglied)

60 EUR Jahresbeitrag für amtierende Professor*innen
45 EUR Jahresbeitrag für Juniorprofessor*innen, wiss. Mitarbeiter*innen, Berufstätige in Vollzeitbeschäftigung und Professor*innen im Ruhestand
15 EUR ermäßigter Jahresbeitrag für Studierende/Promovierende, Auszubildende, freischaffende Künstler*innen, Erwerbslose etc.

Der Beitrag wird jedes Jahr spätestens zum 30. November fällig. Er muss entweder eigenständig überwiesen werden, wobei sich ein Dauerauftrag lohnt. Oder alternativ kann einem Lastschriftverfahren (siehe nächster Punkt) zugestimmt werden. Alle Lastschriften werden gesammelt einmal im Jahr Ende März/Anfang April eingezogen.

WICHTIG: Angehörige eines Instituts, das Mitglied der Gesellschaft ist, gehören nicht automatisch der Gesellschaft an. Wenn Sie der Gesellschaft beitreten möchten, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft selbst beantragen und einen vollen bzw. ermäßigten Jahresbeitrag bezahlen.

Kann ich den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift zahlen?

Man kann den Mitgliedsbeitrag innerhalb Deutschlands per Lastschrift zahlen. Das Formular finden Sie hier.

Kann ich den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne einen Zuwendungsbescheid für Ihren Mitgliedsbeitrag aus, den Sie dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung vorlegen können. Bitte senden Sie hierfür eine Mail mit Ihrem Namen, ihrer Privatadresse und dem Jahr, für das Sie den Zuwendungsbescheid benötigen, an unsere Buchhaltung unter buchhaltung@theater-wissenschaft.de.

Bankverbindung der GTW

Sparkasse Mainz
IBAN: DE18 5505 0120 0000 0486 78
SWIFT-BIC: MALADE51MNZ

Änderung Ihrer Daten

Änderungen Ihrer E-Mail, postalischen Adresse, Bankverbindung sowie Kündigungen oder Änderungen Ihres Mitgliedstatus teilen Sie bitte ebenso der gtw-Buchhaltung mit: buchhaltung@theater-wissenschaft.de

Die Verwaltung dieser Daten erfolgt dann in Kürze über den aktuell im Aufbau befindlichen „Internen Bereich“.

Muss ich Mitglied sein, um an einem Kongress der GTW teilzunehmen?

Dies wurde je nach Kongress in der Vergangenheit unterschiedlich gehandhabt: Für die Teilnahme an den Kongressen der gtw war eine Mitgliedschaft viele Jahre verpflichtend. In der jüngeren Zeit sind wir zu dem Modell übergegangen, dass die Mitgliedschaft einen lohnenswerten Preisnachlass bei den Kongressgebühren bietet. Stellen Sie für diesen Nachlass sicher, dass Ihr Beitrag vor der finalen Anmeldung zum Kongress bezahlt ist. (Bei der Bewerbung für die Kongressteilnahme müssen Sie hingegen noch nicht Mitglied sein.)

Kann meine Mitgliedschaft ruhen?

Nein.

Ihre Mitgliedschaft läuft ab Eintritt so lange weiter, bis Sie fristgerecht kündigen (siehe oben). Damit sind Sie jährlich zur Zahlung des Beitrages verpflichtet. Sollten Sie jedoch finanziellen Engpässen begegnen, so setzen Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll mit dem Vorstand in Verbindung. Sofern Sie nach einem Austritt später wieder beitreten möchte, so ist dies prinzipiell möglich.

Wie kann ich austreten?

Ein Austritt ist immer zum Ende eines laufenden Kalenderjahres mit der Frist vom 31.12. möglich. Das heißt, Sie müssen Ihren Austritt schriftlich per Mail bis zum letzten Tag eines Kalenderjahres bekanntgeben, damit er gültig ist. Für das entsprechende Jahr ist aber unabhängig vom Austrittsdatum noch der Beitrag fällig.

(Bsp.: Sie geben ihren Austrittswunsch am 31. Mai bekannt, haben aber Ihren Beitrag in diesem Kalenderjahr noch nicht gezahlt. Damit endet dann Ihre Mitgliedschaft am 31.12. desselben Jahres, Sie müssen aber noch den Jahresbeitrag entrichten.)

Sofern Sie also die gtw wieder verlassen wollen – was wir selbstverständlich sehr bedauern würden –, so senden Sie Ihren Austrittswunsch an buchhaltung@theater-wissenschaft.de.

Interner Bereich

Hier entsteht demnächst ein interner Bereich für Mitglieder, in dem Sie Ihre Daten selbstständig einsehen und verwalten können.